Freiwillige Ganztagsschulen (FGTS) leisten vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie versetzen Eltern in die Lage, ihre Kinder in einem verlässlichen Rahmen ganztägig in der Schule in guten Händen zu wissen und so ihre familiären und beruflichen Aufgaben besser miteinander zu vereinbaren.
Bestandteile dieses Angebotes sind unter anderem eine warme Mittagsverpflegung, die Lernzeit sowie Freizeitaktivitäten.
Mit dem Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule" ermöglicht die saarländische Landesregierung im Zusammenwirken mit den Schulträgern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie sonstigen zur Mitarbeit bereiten gesellschaftlichen Kräften die Einrichtung von ergänzenden Angeboten im Bereich der Freiwilligen Ganztagsschule.
Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen" im Saarland gilt für die allgemeinbildenden Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10.
Das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot an Freiwilligen Ganztagsschulen ist eine schulische Veranstaltung. Die Teilnahme hieran ist freiwillig. Aus Gründen der Planungssicherheit ist es allerdings erforderlich, dass die Teilnahme für das Schuljahr verbindlich zwischen den Erziehungsberechtigten der betreuten Schülerinnen und Schüler und dem Maßnahmeträger vereinbart wird. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Der Aufsichtspflicht ist durch eine geeignete Dokumentation der Anwesenheiten der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.