Die saarländischen Schulen bieten den Eltern und volljährigen Schüler/-innen seit dem Schuljahr 2009/10 an, Schulbücher gegen Entgeld auszuleihen. Dieses System der entgeldlichen Schulbuchausleihe entlastet die Eltern finanziell und versorgt die Schüler/-innen mit den erforderlichen Schulbüchern.
Wer kann an der Ausleihe teilnehmen?
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschulen können - unabhängig vom Wohnort - teilnehmen. Wer an der Ausleihe nicht teilnimmt, muss alle Schulbücher selbst beschaffen.
Wie kann man sich anmelden/abmelden?
Mit dem vom Schulträger ausgehändigten Anmeldeformular erfolgt eine einmalige Anmeldung für die komplette Dauer des Besuchs der jeweiligen Einrichtung beziehungsweise Schulform (BBZ) mit der Möglichkeit der jährlichen Abmeldung. Im Rahmen der Anmeldung erhalten Sie Informationen dazu, bis wann und wie das Leihentgeld zu zahlen ist.
Eine Abmeldung vom Schulbuchausleihsystem kann bis zum 30. April jedes Jahres für das folgende Schuljahr erfolgen. Hierzu ist das vom Schulträger bereitgestellte Abmeldeformular zu nutzen, das Sie in der Schule oder bei der zuständigen Stelle im Rathaus erhalten können.
Anmelde- und Abmeldeformular stehen auch auf dem Bildungsserver zum Download bereit.
Welche Bücher werden ausgeliehen?
Wer zum ersten Mal an der Ausleihe teilnimmt, erhält alle Bücher, die für das neue Schuljahr benötigt werden.
Wer im laufenden Schuljahr bereits an der Ausleihe teilnimmt und auch im nächsten Schuljahr weiterhin teilnehmen wird, kann über die Sommerferien diejenigen Bücher behalten, mit denen im nächsten Schuljahr weitergearbeitet wird. Zusätzlich erhält er/sie zu Beginn des neuen Schuljahres ein "Paket", das diejenigen Bücher enthält, die darüberhinaus für das neue Schuljahr benötigt werden. Hierzu gehören auch die Arbeitshefte und die sogenannten Pflichtlektüren, d.h. die für das jeweilige Schuljahr verpflichtend vorgegebenen Lektüren. Lektüren, die nicht in der Schulbuchliste erscheinen, sind von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Eltern selbst zu beschaffen.
Die Ausleihe erfolgt nur im Paket, einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.
Wer im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schulbuchausleihe teilnehmen wird, muss alle ausgeliehenen Bücher außer Arbeitsheften und Pflichtlektüren zurückgeben.
Darf man die ausgeliehenen Bücher bearbeiten?
Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
Was kostet die Teilnahme an der Schulbuchausleihe?
Seit dem Schuljahr 2010/11 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgeld festgelegt. An jedem Berufsbildungszentrum gibt es für jede Schulform ein eigenes Leihentgelt.
Die Höhe des Leihentgelts hängt davon ab, welche Bücher an der jeweiligen Schule angeschafft werden. Der Betrag wird Ihnen vom Schulträger im Rahmen der Übermittlung von Informationen zur Zahlung des Leihentgeltes sowie zum weiteren Ablauf der Schulbuchausleihe mitgeteilt.
Das Leihentgeld ist bis zu der vom Schulträger genannten Frist zu zahlen, damit die Lernmaterialien den Teilnhemern/-innen bis zum Ende der ersten Schulwoche ausgehändigt werden können.
Antragsformulare zum Download
Anschreiben Ausleihe und Förderung
Anmeldeformular Schuljahr 2024/2025