Auch wenn die Teilnahme am Angebot der FGTS einer kostenpflichtigen Dienstleistung entspricht, handelt es sich dennoch um eine schulische Veranstaltung. Dementsprechend ist der Schulleiter im Rahmen seiner Aufsicht der Schule für die Nachmittagsbetreuung und den Einsatz von Lehrern verantwortlich. Die Schulleitung und/oder sein Stellvertreter sind dementsprechend mit den Aufsichtsbefugnissen der Schulbehörde ausgestattet.